Verstorbene Kunden ermitteln

Wenn Sie Ihren Kunden nicht mehr erreichen, ist er vielleicht unbekannt verzogen. Oder aber er ist verstorben. Was das für Sie bedeutet ist klar: Um im Falle des Todes einer Ihrer Kund*innen angemessen reagieren zu können, benötigen Sie möglichst schnell eine verbindliche Information über das Ableben. addressware reinigt periodisch Ihre Adressdaten und ermöglicht Ihnen so eine pietätvolle Korrespondenz.

Nutzungsumfelder für den Abgleich mit Verstorbenendatenbanken

Der regelmäßige Abgleich mit Verstorbenendaten ist in vielen Bereichen des Unternehmens sinnvoll.

  • Bereinigung des Adressbestandes im Vorfeld von Versand- und Mailingaktionen
  • Prüfung und Adressbereinigung des zustellfähigen Adress­bestandes vor der Einführung von Kundenbindungsprogrammen
  • adäquate Kundenbetreuung/Vorgangsbearbeitung auf Grundlage verbindlicher Information
  • Selektion erreichbarer Adressaten in Vertrieb und Marketing
  • Berücksichtigung des Ablebens bei der Erstellen von Verträgen, Rechnungen und Mahnungen
Leistungen des Verstorbenenabgleichs

Bereits mit der ersten Verarbeitung der Adressdaten durch addressware verbessert sich die Qualität Ihrer postalischen Anschriften.

  • Periodische Bereinigung des gesamten Adressbestandes unter Nutzung aktualisierter Referenz­datenbestände
  • Ausweis von verstorbenen Adressaten
  • Einfache Zuweisung der prüfungsrelevanten Abgleichfelder
  • Archivierung aller ermittelten Treffer zur Einhaltung des Daten­schutzgesetzes
  • Ausweis der Datenherkunft auf Satzebene
  • Einhaltung aller Anforderungen an das Abrechnungsverfahren
  • Einhaltung der relevanten Datenschutz­bestimmungen
  • Keine Begrenzung der Adressmenge
Arbeitsweise

addressware arbeitet mit Kombinationen von phonetischen, mathematischen und struktur­orientierten Verfahren. Adressfehler aus Hör-, Schreib- und Übertragungs­fehlern erkennt sie. Dabei verarbeitet addressware Adressmengen im zweistelligen Millionen­bereich. Und dies hochperformant. Neben einer guten Performance orientieren wir uns stets an Ihren Unternehmens­prozessen:

Für die Verarbeitung mit addressware werden die Kunden- bzw. Interessenten­anschriften in das addressware Verarbeitungs­format übertragen. Selbstverständlich stehen Ihnen hierbei variable Selektions- und Sortierungs­möglichkeiten sowie alle relevanten Adressdaten­import-Funktionen zur Verfügung.

Die grafische Benutzeroberfläche ist ergonomisch und selbsterklärend. Sie können dort die Regeln und Definitionen in Form von Anwendungs­beschreibungen eigen­ständig spezifizieren. Eine einfache Anwendungsbeschreibung zur Anschriftenprüfung einer einzelnen Adressdatei lässt sich problemlos in wenigen Minuten aufgrund der voreingestellten Standard­parameter umsetzen.

Andererseits können Sie selbstverständlich alle Parameter selbst spezifizieren, wie beispielsweise:

  • Optionale Aktivierung der automatischen Korrektur
  • Distanzgewichtungswert zur Definition der automatischen und manuellen Anschriften-korrekturgrenze
  • Optionale Aktivierung der Potentialermittlung

Durch das Prinzip der Anwendungsbeschreibung ergeben sich folgende Vorteile:

  • Abbildung komplexer Prozesse
  • Nachvollziehbares Regelwerk
  • Zyklischer Einsatz für Nachhaltigkeit
  • Transformation für andere Datenbanken
  • Zusammenarbeit im Team

Die Ergebnisse stellen wir Ihnen in verschiedenen Varianten zur Verfügung - passgenau zur anschließenden Weiterverarbeitung. Die automatischen Zustellbarkeits­kennzeichen können Sie innerhalb des Abgleich­prozesses direkt in die operative Adress­datenbank übernehmen.

Datenqualität für optimierte Anschriften

Mit dem Partner Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG steht der Premiumanbieter für Referenzdaten zur Ermittlung von unzustellbaren Adressaten in Deutschland an der Seite der ESW.

Denn nur mit aktuellen, hochwertigen und vor allem umfassenden Daten­beständen gewinnen Ihre Adressen nachhaltig an Qualität. Folgende Datenbank können wir in unterschiedlichen Liefer­intervallen anbieten:

  • Datenbank Gone

Die Datenbank Gone beinhaltet unter anderem Daten aus den Nachsende­aufträgen der Deutschen Post AG, aus Einwohner­meldeamts­anfragen, vom Bundesverband Deutscher Bestatter, Auswertungen von über 400 Tages­zeitungen, Kirchen­blättern und anderen öffentlich frei zugänglichen Verzeichnissen sowie von Zusteller­informationen. Eine Adresse wird nur dann als ungültig eingestuft, wenn ein sicherer, belegbarer Sachverhalt zugrunde liegt, wie z. B. die Information aus einem Nachsendeauftrag oder einer Einwohner­meldeamts­anfrage. Jährlich fließen über 700.000 Daten von Verstorbenen ein. Seit Januar 2017 arbeitet unser Partner Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG nun auch mit der SCHUFA zusammen. Durch diese Kooperation konnte der Gesamt­datenbestand um 1,8 Millionen auf nunmehr 9,5 Millionen Adresssätze gesteigert werden.

Die benötigten Referenz­daten liefern wir Ihnen monatlich, viertel- oder halbjährlich.

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